Sicherheit geht vor
Sicherheit geht vor! Und genau deshalb sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Als Inhaber eines Betriebes oder einer Anlage sind Sie für den einwandfreien Zustand Ihrer Elektromaschinen und -antriebe voll und ganz verantwortlich. Und sollte es einmal zu einem Schadensfall kommen, haben Sie die Nachweispflicht, dass sie alle Prüfungen ordnungsgemäß erlegt hatten. Denn sonst kann es teuer werden für Sie!
Die Prüffristen nach BGV A3 und GUV 2.10 betragen für
• Elektroanlagen (E-Motoren und -Antriebe): 4 Jahre
• ortsveränderliche Geräte: 6 Monate
Unsere E-Check-Prüfung umfasst folgendes:
• Sichtprüfung
• Schutzleiterprüfung
• Isolations- & Widerstandsprüfung
• abschliessende Funktionsprüfung
• abschliessende Dokumentation samt Protokoll und Prüfplakette